Beratungsfeld

Zwangsvollstreckung – Ihr Anwalt steht Ihnen in Aschaffenburg zur Verfügung

Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um die zwangsweise Durchsetzung von Forderungen, beispielsweise einer Geldforderung durch Gläubiger. Dabei sind verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen möglich und denkbar, bei denen es einer professionellen Unterstützung bedarf.

Falls Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen Hilfe benötigen, ist Ihr Rechtsanwalt aus Aschaffenburg die richtige Wahl. Unsere erfahrenen Anwälte kennen sich in der komplexen Materie aus und unterstützen Sie mit ihrer Expertise nach Kräften. Häufig stehen Privatpersonen und Verbraucher vor einem Problem, wenn der Schuldner die Forderung nicht bezahlen möchte. Auf sich alleine gestellt, lassen es viele Personen auf sich beruhen. Doch die Durchsetzung Ihrer Forderungen ist Ihr gutes Recht. Mit unserer Kanzlei als Partner setzen wir Ihre Forderungen durch.

Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung

Viele Privatpersonen denken irrtümlich, dass wir als Rechtskanzlei die Zwangsvollstreckung für sie durchführen können. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Diese Aufgabe obliegt bestimmten Personenkreisen: Die Zwangsvollstreckung können nur staatliche Organe wie Gericht oder Gerichtsvollzieher durchführen. Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die jeweiligen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen, und kümmern uns dann um die Anstrengung des Verfahrens. Unter anderem müssen folgende Aspekte gegeben sein:

  • Antrag
  • vollstreckbarer Titel
  • Vollstreckungsklausel
  • Zustellung des Titels

Darüber hinaus kann es sein, dass das einschlägige Zwangsvollstreckungsrecht das Vorliegen weiterer Voraussetzungen verlangt. Bei einer Kontopfändung benötigen Sie zum Beispiel einen Pfändungs- und überweisungsbeschluss. Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch über sämtliche Erfordernisse.

Die Forderungspfändung im Zwangsvollstreckungsrecht

Häufig hat der Schuldner kein Vermögen, um Ihre Forderung zu bedienen. In Betracht kommt jedoch eine sogenannte Forderungspfändung. Bei der Forderungspfändung geht es um Forderungen, welche dem Schuldner gegen Dritte zustehen. Diese gehören ebenfalls zum vollstreckbaren Vermögen des Schuldners. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei können Sie einen Pfändungs- und überweisungsbeschluss bewirken, sodass der Schuldner nicht mehr über die Forderung verfügen darf. Vielmehr sind Sie als Gläubiger nun zur direkten Einziehung berechtigt.

Titel zur Zwangsvollstreckung beantragen

Eine Vollstreckung in das Vermögen eines Anderen ohne einen Titel ist unzulässig. Dies dient dem Schutz des Eigentums und Vermögens einer Person. Schließlich soll es nicht möglich sein, ohne Nachweis einer Schuld einfach in das Vermögen anderer Personen hinein zu vollstrecken. Eine Mahnung reicht beispielsweise nicht aus. Vielmehr benötigen Sie einen Titel, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Der Titel ist eine öffentliche Urkunde, die das Bestehen eines bestimmten Anspruchs bestätigt. Die Urkunde ist zugleich die Berechtigung für den Gläubiger, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Denkbar sind unterschiedliche Titel, die zu Vollstreckungsmaßnahmen berechtigen:

  • Endurteil
  • Vollstreckungsbescheid
  • Urkunden zur Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung
  • vollstreckbare Anwaltsvergleiche

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie über potenzielle Vollstreckungsmaßnahmen. Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt das weitere Vorgehen!

Vollstreckungstitel und die Verjährung

In der Regel verjähren die titulierten Ansprüche erst nach 30 Jahren. Dies bedeutet, wenn Sie einmal einen vollstreckbaren Titel erreicht haben, können Sie diesen selbst nach langer Zeit noch vollstrecken. Als Schuldner können Sie sich demgegenüber nie sicher sein und müssen die Vollstreckungsmaßnahmen befürchten. Unter Umständen ist der Verjährungszeitraum jedoch noch deutlich länger. Falls Sie Abschlagszahlungen leisten oder Vollstreckungshandlungen vornehmen, fängt die Verjährungsfrist von vorne an. In derartigen Fällen kann die Verjährungsgrenze somit deutlich höher liegen.

Trotzdem können Sie als Schuldner auch bei jüngeren Ansprüchen die Zwangsvollstreckung abwenden. Es ist nämlich für Gläubiger möglich, den Anspruch auf Zwangsvollstreckung zu verwirken. Dabei handelt es sich um ein Hindernis zur Durchsetzung – der Anspruch besteht, ist jedoch nicht durchsetzbar. Nach der Rechtsprechung liegt dies im Normalfall immer dann vor, wenn der Schuldner 10 Jahre mit der Zwangsvollstreckung wartet. Bei einer individuellen Beratung prüfen die Rechtsanwälte der Kanzlei HAF sorgfältig Ihren Einzelfall.

Zwangsvollstreckung abwenden mit Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei HAF

Selbstverständlich es auch möglich, dass Sie auf der anderen Seite der Zwangsvollstreckung stehen. Falls ein Gläubiger in Ihr Vermögen vollstrecken möchte, brauchen Sie rechtlichen Beistand. Unsere erfahrene und kompetente Rechtsanwaltskanzlei versucht gemeinsam mit Ihnen, die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Dazu können Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Im Zuge der Beratung informieren wir Sie über sämtliche Möglichkeiten im Bereich der Vollstreckungsabwehr und des Vollstreckungsschutzes. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei einer gütlichen Einigung ebenso wie im gerichtlichen Verfahren mit Rat und Tat zur Seite und versuchen, die Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.

Zwangsvollstreckungsrecht und Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil ist eine wichtige gerichtliche Entscheidung im Zivilgerichtsverfahren und Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Wenn die Gegenseite der streitenden Parteien säumig war, können Sie ein Versäumnisurteil beantragen. Dies ist beispielsweise in den folgenden Fällen der Fall:

  • Nichterscheinen vor Gericht
  • fehlende Beteiligung am Prozess
  • ohne anwaltliche Vertretung trotz Anwaltszwang

In der Folge des Versäumnisurteils können Sie gem. § 708 ZPO vorläufig vollstrecken. Die säumige Gegenseite muss allen Forderungen umgehend nachkommen. Wir helfen Ihnen bei der Vollstreckung, falls Ihre Gegenseite säumig war. Falls Sie die Erfordernisse selbst nicht eingehalten haben und die Gegenseite ein Versäumnisurteil gegen Sie bewirkt hat, können wir zudem Einspruch einlegen. Im Zuge eines Gesprächs loten wir Ihre Möglichkeiten aus. Ziel des Einspruchs ist dann das Zurückversetzen in den vorherigen Stand.

Weitere Leistungen der erfahrenen Rechtsanwälte aus Aschaffenburg

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen. In unterschiedlichen Rechtsbereichen sorgen wir für eine hochwertige Beratung und Unterstützung. Zudem vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte decken unter anderem die folgenden Bereiche ab:

  • Immobilienrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerberatung national und international

Termin vereinbaren und Experten für Zwangsvollstreckungsrecht kontaktieren

Unsere Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung bietet Ihnen ein breit gefächertes Angebot in unterschiedlichen Rechtsbereichen an. Eines unserer Steckenpferde ist das Zwangsvollstreckungsrecht. Dank regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen befinden sich unsere Rechtsanwälte stets auf dem neuesten Stand. Ganz gleich, ob Sie sich auf der Schuldner- oder Gläubigerseite befinden – Ihr Rechtsanwalt aus Aschaffenburg kümmert sich um Vollstreckungsmaßnahmen, Versäumnisurteil und Co.

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Anwälten und Steuerberatern der Kanzlei HAF in Aschaffenburg auf und schildern Sie uns in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen und Ihre Situation. Gerne helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte persönlich weiter.

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