Beratungsfeld

Ihr Testamentsvollstrecker in Aschaffenburg

Das Erbrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Für viele Laien sind erbrechtliche Regelungen schwer verständlich, sodass es einer professionellen Unterstützung durch kompetente und erfahrene Rechtsanwälte bedarf. Ein wichtiger Bereich des Erbrechts ist die Vollstreckung des Testaments. Hierfür setzen immer mehr Erblasser einen Testamentsvollstrecker ein, der sich um die Umsetzung und Aufteilung des Nachlasses nach den eigenen Vorstellungen kümmert.

Testamentsvollstreckung in Aschaffenburg

Ein Erblasser, der ein Testament aufsetzt, kann hiermit unterschiedliche Ziele verfolgen, zum Beispiel die gerechte Aufteilung des eigenen Vermögens. Das Erreichen dieser Wünsche soll der Testamentsvollstrecker sicherstellen. Dazu zählen unter anderem

  • die zügige Verteilung des Nachlasses,
  • der Schutz des hinterlassenen Vermögens,
  • die Erhaltung vom Familienfrieden,
  • die finanzielle Unterstützung respektive Absicherung der Familienmitglieder und Erben.

Allerdings zeigt die Praxis, dass es im Erbfall oft zu Streitfällen kommt. Die Erben wollen den letzten Willen des Erblassers nicht anerkennen und versuchen, hiergegen vorzugehen. Das kann zum einen das Ziel haben, selbst mehr von der Erbmasse zu erhalten, zum anderen aber auch, anderen im Testament bedachten Personen ihren Anteil streitig zu machen. Folglich ist es häufig ratsam, auf einen neutralen Testamentsvollstrecker zurückzugreifen, der einzig und allein die Interessen des Erblassers verfolgt.

Testamentsvollstrecker zur Durchsetzung des Vermächtnisses

Oftmals setzt der Erblasser bereits vor seinem Tod einen Testamentsvollstrecker ein, um zu gewährleisten, dass die Abwicklung des Testaments und die Verwaltung des Nachlasses in seinem Sinne vorgenommen werden. Aus unserer Sicht sprechen verschiedene Gründe für das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers. Zum einen können Sie mit einer vollstreckenden Person die Erben entlasten. Darüber hinaus trägt ein neutraler Vollstrecker zum Frieden im Familien- und Bekanntenkreis bei. Schließlich ist der Vollstrecker dafür zuständig, Ihren Willen durchzusetzen und das Vermögen frei nach Ihren Wünschen zu verteilen.

Insbesondere unerfahrene oder sogar minderjährige Erben sind mit der Situation schnell überfordert. An dieser Stelle kommt diesen Personen eine übertragung der Testamentsvollstreckung an unsere Rechtsanwaltskanzlei zugute. Die minderjährigen Erben müssen sich um nichts kümmern, vielmehr übernehmen erfahrene Experten aus unserer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung in Aschaffenburg alles Notwendige.

Unterschiedliche Arten der Testamentsvollstreckung

Bei einer Testamentsvollstreckung werden grundsätzlich verschiedene Arten unterschieden. Sie haben die Wahl, auf welche Art und Weise das jeweilige Testament vollstreckt werden soll:

  • Abwicklungstestamentsvollstreckung
  • Verwaltungstestamentsvollstreckung

Eine Abwicklungstestamentsvollstreckung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser eine gerechte Verteilung des eigenen Nachlasses gewährleisten will. Anders sieht dies aus, wenn die Erben lediglich die Erträge bekommen sollen, eine Verfügungsbefugnis jedoch nicht gewünscht ist. Bei der Verwaltungstestamentsvollstreckung ist es möglich, für die finanzielle Versorgung der Erben zu sorgen, ohne ihnen die Verwaltung des Vermögens zu ermöglichen.

Ihr Rechtsanwalt aus Aschaffenburg als Testamentsvollstrecker

Für eine gerechte Verteilung des Vermögens benötigen Sie den richtigen Testamentsvollstrecker. Eine gewisse Kompetenz sowie Sorgfalt und Durchsetzungskraft sind vonnöten, um Ihre Interessen zu wahren. Darüber hinaus bedarf es einer Unparteilichkeit, um potenziellen Streitigkeiten durch die gebotene Neutralität vorzubeugen. Juristisch ungebildete Personen sind häufig mit der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses überfordert. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Aschaffenburg erfüllen all diese Voraussetzungen, sodass eine Testamentsvollstreckung nach Ihren Wünschen gewährleistet ist.

Rechte und Pflichten bei der Testamentsvollstreckung

Dem Testamentsvollstrecker obliegen unterschiedliche Pflichten. Zum einen ist es die Aufgabe des Vollstreckers, umgehend ein Nachlassverzeichnis fertigzustellen. Hiermit können die Erben einen überblick über das Nachlassvermögen des Erblassers erhalten. Zudem besteht eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben. Diese können somit jederzeit zum Rechtsanwalt und Vollstrecker kommen, um Auskunft über das Erbe einzuholen. Für vorsätzliche und fahrlässige Schäden haftet der Testamentsvollstrecker mit seinem Privatvermögen – dies regelt § 2219 BGB. Allein aus diesem Grund empfiehlt sich eine professionelle Vollstreckung, da Laien oftmals eine Haftung mit dem Privatvermögen riskieren. Selbstverständlich muss der Vollstrecker das ihm übertragene Amt gem. § 2205 1 BGB sorgfältig und gewissenhaft ausführen. Dabei verfolgt er das Ziel, das Vermögen zu mehren.

Testament in Aschaffenburg erstellen

Ein weiteres wichtiges Themenfeld im Erbrecht ist die Erstellung des Testaments. In Deutschland gilt als Ausprägung der Privatautonomie die Testierfreiheit. Trotz aller Freiheit gibt es für die Testierenden gewisse Erfordernisse, die sie beachten müssen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen dabei behilflich sein, das Testament zu schreiben. Damit stellen Sie sicher, alle rechtlichen Erfordernisse zu erfüllen und ein wirksames Testament zu errichten. Wenn Sie das Testament schreiben, um Ihr Vermächtnis zu regeln, ist Ihr Rechtsanwalt in Aschaffenburg daher immer der richtige Partner. Unsere Kanzlei HAF verfügt über weitreichende Erfahrung, wenn es darum geht, ein individuelles Testament zu schreiben.

Die gesetzliche Erbfolge

Falls Sie kein Testament schreiben und auch auf einen Erbvertrag verzichten, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Für den Fall eines fehlenden Testaments hat der Gesetzgeber diese gesetzliche Erbfolge errichtet, nach welchem der Nachlass aufgeteilt wird. Abkömmlinge des Erblassers sind Erben der 1. Ordnung, Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gehören der 2. Ordnung an und Großeltern und deren Abkömmlinge der 3. Ordnung. Zusätzlich werden Ehegatten durch das Ehegattenerbrecht beim Erbe bedacht. Grundsätzlich erben Verwandte der 1. Ordnung sowie Ehepartner. Erst wenn Verwandte einer Ordnung allesamt nicht mehr leben, kommt die nachrangige Ordnung in Betracht. Falls Sie sich hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge unsicher sind, können Sie auch hier einen Experten konsultieren. Dieser wird Sie darüber aufklären, wer nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf das Erbe hat und ob es sinnvoll ist, ein Testament zu schreiben.

Leistungen rund um das Erbrecht in Aschaffenburg

Unsere Leistungen im Erbrecht sind vielfältig. Ganz gleich, welches Anliegen Sie haben – beauftragen Sie unsere kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälte. Unter anderem gehören die folgenden Serviceleistungen zu unserem Angebot:

  • Erstellung eines Testaments
  • Anfechtung eines Testaments
  • Ausarbeitung eines Erbvertrags
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung zum Thema Schenkung

Ihr Testamentsvollstrecker in Aschaffenburg

Wenn Sie in Aschaffenburg eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Die Kanzlei HAF Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Steuerberater ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Erbrecht im Allgemeinen und die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker im Besonderen geht. Bei einem Erbfall in Aschaffenburg kümmern wir uns gerne um die Verwaltung des Nachlasses. Dabei genügen wir allen Pflichten eines Testamentsvollstreckers. Dank regelmäßiger Fortbildungen befinden sich unsere Rechtsanwälte immer auf dem neusten Stand und kümmern sich vertrauensvoll um Ihren Nachlass.

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