Pflichtteilsrecht: Kanzlei HAF in Aschaffenburg
Mit dem Erbrecht kommt nahezu jeder im Laufe des Lebens in Kontakt – sei es im Erbfall oder bei der Errichtung des eigenen Testaments. Hierbei handelt es sich um einen überaus komplexen Rechtsbereich mit zahlreichen Sonderfällen, Pflichten und Rechten. Ein Teil des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht, welches im § 2303 BGB geregelt ist.
Pflichtteilsrecht im Erbrecht
Im Grundsatz gilt im deutschen Privatrecht die Privatautonomie. Eine Ausgestaltung davon ist die Testierfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder sein Testament frei erstellen und den Nachlass nach seinen Wünschen ordnen kann. Nichtsdestotrotz ist die Privatautonomie und mithin auch die Testierfreiheit durch gesetzgeberische Vorgaben teilweise eingeschränkt. Eine dieser gesetzlichen Beschränkungen ist das Pflichtteilsrecht. Als Erblasser können Sie nicht vollkommen frei entscheiden, wie Sie Ihren Nachlass verteilen und regeln wollen. Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit ein und regelt, dass nahen Verwandten ein Teil am Erbe zusteht. Dafür sorgt § 2303 BGB. Folglich ist es bei der Errichtung eines ordnungsgemäßen Testaments unerheblich, ob Sie die Pflichtteilsberechtigten berücksichtigen. Diese erhalten in der Regel in jedem Fall einen Teil der Erbmasse.
Anspruch und Recht auf einen Pflichtteil: Ihr Anwalt in Aschaffenburg erklärt
Erben können in bestimmten Fällen Pflichtteilsrechte geltend machen. Dafür müssen Sie als Erbe zwei Bedingungen erfüllen:
- Pflichtteilsberechtigung
- Anspruch auf den Pflichtteil
Nicht jeder Verwandte ist laut Gesetz pflichtteilsberechtigt. § 2303 BGB zählt die berechtigten Personengruppen auf. Dies sind beispielsweise:
- alle Abkömmlinge des Erblassers
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Eltern
Andere Verwandte sind demgegenüber nicht oder nur in Ausnahmefällen pflichtteilsberechtigt. Dazu zählen etwa:
- Großeltern
- Geschwister
Folglich sollten Sie zunächst prüfen, ob der Gesetzgeber Sie in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten einbezogen hat. Nur dann besteht ggf. ein Anspruch auf den Pflichtteil, sodass Sie Ihre diesbezüglichen Rechte gemeinsam mit unserer kompetenten Kanzlei in Aschaffenburg geltend machen können.
Allerdings haben Pflichtteilsberechtigte nicht immer tatsächlich auch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies entscheidet bei einem Erbfall die Rangfolge der berechtigten Personen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Gerne prüfen wir die Rangfolge für Sie und geben Ihnen Auskunft, welche Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Beispielsweise haben Kinder einen Vorrang gegenüber eher fernen Verwandten.
Höhe des Pflichtteils berechnen
Wenn Sie einen Anspruch haben und geltend machen wollen, muss der Pflichtteil berechnet werden. Dabei gibt der Verwandtschaftsgrad darüber Aufschluss, wie hoch Ihr Erbteil letztendlich sein wird. Nahe Verwandte haben höhere Ansprüche als ferne Verwandte. Zunächst ist die Berechnung des Erbteiles erforderlich, denn die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Im Zweifel kann die Situation relativ kompliziert sein. Wir kennen uns im Erbrecht bestens aus – selbstverständlich berücksichtigen wir alle Eventualitäten und berechnen in unserer Kanzlei in Aschaffenburg die individuelle Höhe Ihres Pflichtteils.
Rechtliche Einforderung des Pflichtteils im Erbrecht
Leider ist das Erbrecht anfällig für Streitigkeiten. Insbesondere wenn es um vergleichsweise viel Geld geht, streiten sich die Erben nach dem Tod des Verwandten. Nach dem Erbfall können Sie Ihr Recht auf den Pflichtteil geltend machen. Dies ist zu Lebzeiten des Erblassers schlichtweg nicht möglich. Vielmehr bedarf es dann der Kooperation des Erblassers, um den Pflichtteil bereits vorab zu erhalten. Falls sich nach dem Tod die Erben weigern, Ihnen Ihren verpflichtenden Anteil auszuzahlen, können Sie die Klage einreichen. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben wir bereits zahlreiche Klagen rund um das Pflichtteilsrecht erfolgreich geführt. Dabei sind wir jedoch zunächst immer um eine gütige Einigung bemüht und versuchen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden – dies liegt im Interesse aller Beteiligten.
Pflichtteilsrecht umgehen
Das Pflichtteilsrecht schränkt die Privatautonomie und mithin die Testierfreiheit ein. Allerdings können Sie das Pflichtteilsrecht durchaus umgehen. Dies ist mithilfe des Pflichtteilsverzichts möglich. Dabei handelt es sich um einen notariell beurkundeten Vertrag, bei dem der Berechtigte auf seine Ansprüche verzichtet und dafür – zumindest in der Praxis – häufig eine Gegenleistung erhält. Zumeist handelt es sich hier um eine Abfindung in Höhe des gesetzlichen Pflichtteils zu Lebzeiten, sodass das Pflichtteilsrecht im Erbfall keine Anwendung mehr findet. Dieses Vorgehen kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Als Erblasser können Sie den verzichtenden Verwandten vollkommen enterben. Sämtliche Erben sind vor Forderungen geschützt und der Pflichtteilsberechtigte enthält schon zu Ihren Lebzeiten seinen Anteil bzw. eine Abfindungszahlung.
Ausschluss des Pflichtteilsrechts
Zudem gibt es einige Situationen, in denen das Pflichtteilsrecht verfällt. Als Erbe können Sie dieses grundsätzlich nicht aktiv abwehren, in gesetzlich geregelten oder richterlich entwickelten Situationen verfällt es jedoch. Hierzu zählen folgende Fälle:
- vorsätzliches Vergehen gegenüber dem Erben
- erbunwürdige Pflichtteilsberechtigte
- Verjährung des Anspruchs
Fristen im Pflichtteilsrecht
Wer seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen möchte, muss verschiedene Fristen beachten. Indem Sie uns frühzeitig kontaktieren, gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr Anspruch nicht verjährt. Nach der Kenntnisnahme des Todes des Erblassers haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Dabei beginnt die Frist allerdings nicht unmittelbar mit dem Tod oder der Kenntnis davon. Vielmehr ist Fristbeginn immer der 31. Dezember des Jahres, in welchem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben.
Leistungen im Erbrecht beim Rechtsanwalt in Aschaffenburg
Beim Erbrecht handelt es sich um einen äußerst komplexen Rechtsbereich. Aufgrund mangelnder Erfahrung der meisten Privatpersonen bedarf es daher einer kompetenten und professionellen Unterstützung, wenn es zu erbrechtlichen Streitigkeiten oder Fragen kommt. Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt in Aschaffenburg, wenn Sie Unterstützung in den folgenden Bereichen benötigen:
- Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen
- Prüfung, welche Auskunftsansprüche bestehen
- Anfechtung eines Testaments
- Prüfung des Testaments auf formelle und inhaltliche Richtigkeit
- Beratung und Erstellung eines Erbvertrags
- Beratung über Schenkungen zu Lebzeiten
- Berücksichtigung des Pflichtteils im Testament
- Beratung, Berechnung und Unterstützung beim Pflichtteilsrecht
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei vielen anderen Fragen zum Erbrecht in Aschaffenburg als Partner zur Seite. Stets bemühen wir uns, eine individuelle Lösung auszuarbeiten und Sie bestmöglich bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung aus Aschaffenburg
Als erfahrene und kompetente Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung aus Aschaffenburg sind wir der richtige Partner für sämtliche Fragen rund um das Pflichtteilsrecht. Bei der Erstellung Ihres eigenen Testaments müssen Sie hinsichtlich der Form sowie des Inhalts gewisse Pflichten erfüllen. Dabei kann Ihnen eine kompetente Beratung helfen. Mit uns können Sie sicher sein, dass das Testament ordnungsgemäß errichtet wurde und allen gesetzlichen Anforderungen genügt. Zudem helfen wir selbstverständlich auch potenziellen Erben bei der Durchsetzung ihres Anspruchs.
Falls Sie Fragen zu einem Erbfall oder dem eigenen Testament haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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