IAS-IFRS-Beratung in Aschaffenburg
Die fortschreitende Globalisierung und zunehmende Internationalisierung der Wirtschaften führen dazu, dass der Bedarf an Beratungsleistungen immer größer wird. Die IAS-IFRS-Beratung schließt diese Lücke, da viele Unternehmer alleine kaum mehr einen überblick über die geltenden Rechtsregelungen haben. Internationale Standards gewinnen immer mehr an Bedeutung. Diese Beratung thematisiert dabei zwei verschiedene Komplexe. Bei den IFRS ("International Financial Reporting Standards") handelt es sich um international geltende Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die eine einheitliche Aufstellung der Konzernabschlüsse gewährleisten. Zahlreiche nationale Gesetzgeber haben mittlerweile eine verbindliche Geltung der IFRS beschlossen. Diese umfassen eine Sammlung von unterschiedlichen Regeln, die wirtschaftliche Unternehmen bei der Rechnungslegung verfolgen müssen. Bei den IAS handelt es sich demgegenüber um die "International Accounting Standards". Auch diese Regelungen dienen dem Zweck, einheitliche Standards und vergleichbare Abschlüsse zu ermöglichen. Die IAS-IFRS-Beratung zielt darauf ab, Unternehmen bei der pflichtgetreuen Umsetzung dieser Regelungen zu unterstützen. Der Steuerberater oder Rechtsanwalt aus Aschaffenburg unterstützt Sie bei der Auslegung und überprüft, ob Sie sämtliche Regelungen befolgen.
IAS- und IFRS-Beratung und Dienstleistungen
Die internationalen Buchführungsstandards IFRS und IAS gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das Handelsgesetzbuch (HGB) erlaubt es Ihnen, Ihre finanziellen Berichte gemäß den IFRS-Vorschriften zu erstellen. Vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen allerdings die personellen Kapazitäten, um in ihrem Unternehmen einen Wechsel zu den internationalen Standards zu vollziehen. Sie können von einem kompetenten Partner profitieren, der durch eine IAS- und IFRS-Beratung die notwendigen Fachkenntnisse in ihr Unternehmen bringt. Unsere Kanzlei mit Sitz in Aschaffenburg verfügt im Bereich Steuerberatung über langjährige Erfahrung und tiefgreifende Expertise.
Die Kanzlei HAF bietet Ihnen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer jährlichen Buchführung nach den IFRS-/IAS- Vorschriften:
- Anfertigung Ihres Jahresabschlusses gemäß den IFRS Vorschriften
- Einführung einer Kaufpreisallokationsrechnung
- Risikomanagement und Reporting
- Dienstleistungen rund um den Bereich Finanzbuchführung
- Beurteilung und Optimierung Ihres Unternehmens bezüglich der IFRS / IAS
Nach der Phase der Einführung hilft Ihnen unsere Kanzlei bei der Identifizierung der Geschäftsbereiche Ihres Unternehmens, die von Verbesserungen des operativen Geschäftes profitieren können.
Bei dem Aufstellen Ihrer Jahresabschlüsse und Statements können Fragen aufkommen, welche nicht von den Regeln der Standards zu lösen sind. Insbesondere Randgebiete sind nicht abschließend reguliert und deshalb interpretationsbedürftig. Wir bieten Ihnen eine professionelle Einschätzung und Bewertung der Situation und unterstützen Sie mit einer zweiten Meinung.
Einführung und Anwendung der IAS- und IFRS-Rechnungslegung
Heutzutage setzen immer mehr Unternehmen auf Bilanzen nach IAS und IFRS. Die erstmalige Einführung und Implementierung neuer Prozesse ist oftmals nicht leicht. Die IAS-IFRS-Beratung unterstützt die Unternehmen bei der Einführung und zukünftigen Erstellung der Abschlüsse nach den beiden Vorschriften. Für die Erstellung der jeweiligen Abschlüsse sind verschiedene Anforderungen relevant bzw. deren Einhaltung erforderlich. Unsere Beratung weist Sie genau darauf hin, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen einschlägig sind.
Optimierung der unternehmensinternen Prozesse durch die IAS-IFRS-Beratung
Selbst Jahre nach einer Einführung der IAS- und IFRS-Standards sind in vielen Fällen Optimierungen notwendig. Frei nach dem Motto "Stillstand ist Rückstand" bedarf es einer kontinuierlichen Optimierung, um die Potenziale der Rechnungslegung-Standards auszunutzen. Oft erfolgt zwar die Rechnungslegung nach den internationalen Vorschriften, die internen Prozesse sind jedoch noch nicht vollständig adaptiert. Die Kanzlei HAF aus Aschaffenburg unterstützt Sie bei der Optimierung der Potenziale und der Anpassung der Prozesse an die neuen Standards. Häufig machen Unternehmen im Zuge der IAS-/IFRS-Rechnungslegung mehr Angaben als nötig. Mit unserer Hilfe verzichten Sie auf überflüssige Angaben und sparen folglich wertvolle Ressourcen ein.
Die Aufstellung von Kaufpreisallokationen
Im Bereich der Unternehmensübernahmen wird teilweise eine Aufteilung des bezahlten Kaufpreises auf die einzelnen Aktiva des übernommenen Unternehmens erforderlich. Dieser Prozess wird als Kaufpreisallokation bezeichnet. Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung ist die Allokation des Kaufpreises bei Unternehmensübernahmen relativ komplex. Für Unternehmen, die hierbei Hilfe benötigen, können wir im Rahmen der IAS- und IFRS-Beratung auch die Kaufpreisallokation durchführen.
Steuerberater in Aschaffenburg für eine IAS-IFRS-Beratung kontaktieren
Wenn Sie eine IAS-IFRS-Beratung benötigen, können Sie auf unseren Fachmann zurückgreifen: Jens Braun ist ein erfahrener Steuerberater, der sich bestens im internationalen Steuerrecht auskennt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Steuerrecht. Jens Braun ist Mitglied in unterschiedlichen Vereinigungen und nimmt regelmäßig an Fort- sowie Weiterbildungen teil. Somit profitieren Sie von einem Experten, der immer auf dem aktuellen Stand ist und sich mit den rechtlichen Veränderungen bestens auskennt. Im Zuge der steuerlichen Beratung bei der Unternehmensgründung und Steuerplanung unterstützt Jens Braun mit seinem Know-how und seiner Erfahrung Unternehmern bei der Optimierung der individuellen Steuerbelastung.
Internationale Steuerberatung in Aschaffenburg
Sie benötigen Unterstützung bei Ihren internationalen Unternehmensaktivitäten? Die Kanzlei HAF ist Ihr Experte für internationale Steuerberatung in Aschaffenburg. Neben der IAS-IFRS-Beratung zeichnet sich unsere Kanzlei durch umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung und Unternehmensberatung aus. Wir helfen Ihnen, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und neue Märkte zu erschließen.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie unsere Experten.
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