Beratungsfeld

Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung
in Aschaffenburg

Das Gesellschaftsrecht als Teil des Handelsrechts umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die bei der Gründung und Unternehmensführung bis zur Nachfolgeregelung eines Unternehmens einzuhalten sind. Diese finden Anwendung für Körperschaften, die als juristische Personen auftreten (rechtsfähige Stiftungen, eingetragene Vereine), Kapitalgesellschaften des privaten Rechts (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft) sowie Personengesellschaften, die nicht als juristische Personen auftreten (GbR, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft). Für die jeweiligen Gesellschaftsformen gelten einzelfallbezogen verschiedene Rechtsquellen.

Die Spezialisten der Kanzlei HAF in Aschaffenburg beraten mit ihrer langjährigen Erfahrung Unternehmensgründer, Geschäftsführer und Gesellschafter, Vorstand und Aufsichtsrat zu allen aktuellen Fragestellungen im Gesellschaftsrecht. Bestehen Fragen oder Unklarheiten bei der Wahl Ihrer Unternehmensform, zu Haftungsrisiken oder Steuerproblematiken, so sprechen Sie uns einfach an.

Unternehmensgründung optimal gestalten – mit Ihren Experten für Gesellschaftsrecht in Aschaffenburg

Bereits in der Gründungsphase treffen Sie als Unternehmer Entscheidungen, die langfristig über Unternehmenserfolg oder Misserfolg entscheiden können. Im Rahmen unserer Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Unternehmensszenarien und wägen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen ab. Dabei prüfen wir Ihre Geschäftsidee nach Marktgesichtspunkten auf Erfolg, berücksichtigen steuerliche und haftungsrelevante Aspekte und stehen Ihnen in allen Phasen der Unternehmensführung beratend zur Seite.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei HAF in Aschaffenburg berät Sie umfassend mit folgenden Leistungen:

  • Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform
  • Erstellung und Prüfung individueller Gesellschaftsverträge
  • Aufzeigen von Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten und Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Gründung

Rechtssicherheit in der Unternehmensführung

Werden Vertragsbeziehungen frühzeitig sinnvoll gestaltet, minimiert sich das Risiko künftiger rechtlicher Streitigkeiten. Unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Aufgabenstellungen und Ziele stehen wir Ihnen beratend zur Seite, entwerfen und prüfen Anstellungsverträge für Vorstände, Geschäftsführer, Beiräte und Mitarbeiter. Gemeinsam mit Ihrer Unternehmensführung bestellen wir Beiräte und Aufsichtsräte und beraten Sie darüber hinaus, wenn Sie eine Kapitalerhöhung planen oder Kapital herabsetzen wollen. Im Falle von Streitigkeiten oder Organhaftungsfragen vertreten wir Sie – auch vor Gericht.

Gründungsphase: Wahl der passenden Gesellschaftsform

Zu Beginn einer Unternehmensgründung ist die passende Gesellschaftsform zu wählen. Die Wahl ist von mehreren Faktoren abhängig. Sie bestimmt sich nach Produkt bzw. Dienstleistung, nach dem Kapitaleinsatz und der Haftungsfrage. Auch überlegungen zu späteren Investitionen, Anteilsveräußerungen oder der Unternehmensnachfolge gilt es zu berücksichtigen. Je nach Absicht ist die Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft angezeigt. Wir beraten Sie ab der Gründungsphase umfassend, damit Sie die richtige Gesellschaftsform wählen.

Für Kapitalgesellschaften ist ein Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Er regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und sollte den individuellen Erfordernissen angepasst werden. Da bestimmte Inhalte gesetzlich festgeschrieben sind, muss der Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet werden.

Für Kapitalgesellschaften ist ein Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Er regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und sollte den individuellen Erfordernissen angepasst werden. Da bestimmte Inhalte gesetzlich festgeschrieben sind, muss der Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet werden.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht

Gerade zu Beginn der Unternehmensgründung ist eine Haftungsbeschränkung von Vorteil, um den Zugriff auf das Privatvermögen zu vermeiden und das Risiko einer Insolvenz zu minimieren. Eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das Unternehmenskapital besteht in der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), die eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt. Ferner besteht die Möglichkeit, die UG später in eine GmbH umzuwandeln.

Die in Gründungszeiten gewählte Rechtsform muss nicht in Stein gemeißelt sein. Ist ein Unternehmen stark gewachsen oder will neue Geschäftsfelder erschließen, kann der Wechsel von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft aufgrund der Haftungsbeschränkungen geeignet sein.

Unterliegt Ihr Unternehmen Veränderungen und Sie planen Ihre Gesellschaft umzuwandeln, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten.

Steuerliche Aspekte im Gesellschaftsrecht

Nach Gründung Ihrer Gesellschaft tritt das Finanzamt an Sie heran. Gemäß dem »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« erstellt das Finanzamt aus Ihren Angaben über Unternehmensform und den geschätzten Jahresumsätzen sowie Gewinnen eine erste Steuerforderung.

Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Gesellschaftsrecht und in interdisziplinärer Zusammenarbeit konsularisch auch von unserem Steuerberater über Ihre steuerlichen Verpflichtungen, Ihre Buchführungspflichten und die geforderte Art des Jahresabschlusses beraten.

Ihr kompetenter Ansprechpartner in Aschaffenburg

Die Kanzlei HAF in Aschaffenburg steht Ihnen als zuverlässiger Partner mit optimalem Service aus einer Hand zur Verfügung. Wir betreuen Sie bei allen wichtigen Fragen zur Unternehmensführung. Dies betrifft unter anderem:

  • die Gründung von Unternehmen,
  • die übertragung und Veräußerung von Geschäftsanteilen,
  • die Due-Diligence-Prüfung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
  • die Beratung zur Unternehmensnachfolgeregelung,
  • den Wechsel der Rechtsform,
  • die Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung im Innen- und Außenverhältnis.

Alltag im Gesellschaftsrecht: Umstrukturierung, Kaufverträge, Nachfolgeregelung, Haftung

Die Abwicklung eines Kaufes oder Verkaufes von Unternehmen oder Unternehmensanteilen wirft viele Fragen und Unsicherheiten auf, die vorab geklärt werden müssen. Vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung die Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben. Insbesondere prüfen und analysieren wir im Hinblick auf eine reibungslose Kaufabwicklung die wirtschaftlichen, finanziellen sowie steuerrechtlichen Verhältnisse des Ziel-Unternehmens. Aufgrund der Komplexität dieses Beratungsfeldes steht Ihnen Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht während der Preisfindung über die Vertragsverhandlungen bis zur kompletten Kaufabwicklung beratend zur Seite. Natürlich auch, wenn Sie auf der Verkäuferseite stehen.

Oftmals gehen mit dem ausscheidenden Unternehmer sein Know-how und seine langjährigen Erfahrungen verloren, die für den Unternehmenserfolg gesorgt haben. Um das Unternehmen zukunftsfähig zu erhalten, empfiehlt sich eine frühzeitige Nachfolgeregelung und übergabe. In Familienbetrieben ist gegebenenfalls die Unternehmensnachfolge erbvertraglich zu regeln, wofür Ihnen unsere interdisziplinär zusammenarbeitenden Anwälte für Gesellschaftsrecht und Erbrecht zur Seite stehen.

Geschäftsführer ebenso wie Gesellschafter haften im Innenverhältnis zu ihrer Gesellschaft und im Außenverhältnis gegenüber Dritten. Handelt ein Geschäftsführer entgegen seiner Sorgfaltspflicht, ist er seiner Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig. Dies gilt insbesondere bei Straftatbeständen wie Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung. Hier erstreckt sich seine Haftung auch in den persönlichen Bereich. Im Außenverhältnis haftet er bereits bei leicht fahrlässigem Verhalten. über die umfangreichen Pflichtverletzungen, die zu Schadensersatzansprüchen führen, informiert Sie Ihre Kanzlei HAF in Aschaffenburg.

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Aschaffenburg: Nikolaus Ackermann

Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann ist seit 1987 zugelassener Rechtsanwalt. Seine langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts erstrecken sich auf alle Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Herr Ackermann begleitet Sie ab der Existenzgründungsphase über Fragen zu Investitionen, Anteilsverkäufen, Rechtsfragen zur Haftung und Steuer bis hin zu Nachfolgeregelungen oder Geschäftsauflösung. Treten Sie mit unserem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Kontakt und nutzen Sie seine Expertise für Ihre Fragen zum Thema Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht.

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