Beratungsfeld

Anwalt für Bankrecht in Aschaffenburg

Ihre Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Aschaffenburg

In Konflikten zwischen Kreditinstituten und Kunden geht es immer um Schwierigkeiten, die mit langfristigen und einschneidenden Folgen für das persönliche und wirtschaftliche Leben verbunden sind. Daher ist es im Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts von besonderer Bedeutung, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und sich außergerichtlich und gerichtlich von einem erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei HAF stehen Ihnen als vertrauensvolle Ansprechpartner in allen Fragen des Bankrechts und Kapitalmarktrechts in Aschaffenburg zur Verfügung. Als Spezialisten für Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht arbeiten wir interdisziplinär zusammen. Daher erkennen wir Fallstricke und strafbare Handlungen sofort und können rechtzeitig eingreifen. Zu unseren Kunden gehören unter anderem Bankkunden und Kapitalanleger im gesamten Bundesgebiet.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht umfasst die Rechtsverhältnisse im Kreditwesen. Dazu zählen die Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Bankkunde sowie zwischen Kreditinstitut und seinen Kontrollinstanzen, beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Ebenso gehören die Rechtsverhältnisse bei Bankgeschäften und das Bankenaufsichtsrecht zu den Bereichen dieses Rechtsgebiets. Unterschieden wird zwischen dem europäischen Bankrecht, das national angewendet wird, und dem supranationalen Bankrecht für internationale Bestimmungen.

Das Kapitalmarktrecht regelt und überwacht die Aktivitäten auf dem Finanzmarkt. Es schützt den Kapitalanleger, der Anlagepapiere erwirbt, und den Kapitalmarkt, der die Finanzinstrumente ausgibt. Somit bildet dieses Rechtsgebiet eine gebietsübergreifende Disziplin. Dabei werden Bereiche wie Wertpapierrecht, Börsenrecht und Aktienrecht in einen Zusammenhang gestellt. Zu den Gesetzen, die das Kapitalmarktrecht umfasst, zählen unter anderem das Börsengesetz (BörsG), das Depotgesetz (DepotG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Bankrecht und Kapitalmarktrecht überschneiden sich in vielfacher Hinsicht. Die Regelungs- und überwachungsfunktionen sind neben den oben genannten Gesetzen im Kreditwesengesetz (KWG), Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) und vielen mehr festgelegt.

Unsere Leistungen im Bankrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Aschaffenburg bei allen Themen rund um Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Wir unterstützen Sie mit einer ausführlichen Beratung und Vertretung Ihrer Interessen. Unsere Expertise erstreckt sich unter anderem auf die folgenden relevanten Problemfelder des Bankrechts:

  • Kontoführungsrecht,
  • Vertragsgestaltung von Konto- und Sicherungsverträgen,
  • Missbrauch von EC- oder Kreditkarten,
  • Rechtsprobleme im Überweisungsverkehr,
  • Kreditvergabe und Darlehnsverträge,
  • Grundpfandrechte,
  • Bürgschaften und Mithaftungen.

Rechtsprobleme im Zahlungsverkehr

Bereits seit Jahren ist die Preisgestaltung der Banken im Umbruch. Wo früher kostenfreie Konten bzw. Dienstleistungen angeboten wurden, werden für diese heute aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase Gebühren erhoben. Sicherlich sind Bankdienstleistungen zu bezahlen, aber es ist stets zu prüfen, ob jede Gebühr ihre Berechtigung hat. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite.

Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihre EC- oder Kreditkarte verloren haben, lassen Sie diese umgehend durch Ihr Kreditinstitut sperren. Gemäß Gesetz haftet das Kreditinstitut für den Fall, dass die Karte missbraucht wurde, in Höhe des abgehobenen Betrages. In der Praxis kann es dennoch vorkommen, dass die Bank Ihre Ansprüche zurückweist. Da sich jeder Fall anders gestaltet, prüfen wir die weitere Vorgehensweise.

Beauftragen Sie Ihr Kreditinstitut mit der Ausführung einer überweisung, erwarten Sie die ordnungsgemäße Durchführung. Wird der überweisungsauftrag nachweislich falsch ausgeführt, haftet das beauftragte Kreditinstitut. Gerade beim beleghaften Zahlungsverkehr kann es zu Betrugsfällen kommen, wenn die überweisung nicht ausreichend auf ihre Echtheit geprüft wurde. Sollten Sie davon betroffen sein, wenden Sie sich schnellstmöglich an uns.

Aufnahme von Krediten und Darlehen

Die Niedrigzinsphase bietet sich an, um über größere Anschaffungen mittels eines Kredits oder den Kauf von Wohneigentum nachzudenken. Dies bedeutet aber auch, sich über einen längeren Zeitraum zu verschulden. Lassen Sie sich zu diesem Thema umfassend von uns beraten. Wir ermitteln versteckte Vertragskosten und prüfen, ob das Angebot tatsächlich günstig ist. Wir rechnen mit Ihnen durch und stellen sicher, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens und eingesetzten Eigenkapitals nicht zu eng kalkuliert haben, sodass Sie später in Schwierigkeiten geraten könnten.

Haben Sie sich entschlossen, einen Kredit oder ein Darlehen aufzunehmen, hinterlegen Sie eine Sicherheit. Im Sicherungsvertrag wird der genaue Sicherungszweck angegeben. Zur Absicherung einer Darlehensforderung wird auf dem Grundstück ein Grundpfandrecht in Darlehenshöhe eingetragen. Wir überprüfen für Sie den Sicherungszweck sowie die Grundschuldbestellung bei Aufnahme eines Darlehens.

Bürgschaften und Mithaftungen bei Krediten und Darlehen

In bestimmten Fällen fordert die Bank eine Höchstbetragsbürgschaft als Sicherheit an. Diese begrenzt das Haftungsrisiko für den Bürgen mit einer Höchstsumme. Verbürgen sich weitere Personen als Mithafter, stehen sie als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des Schuldners ein. Die Gläubigerbank sichert sich so gegen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab. Es sollte jedoch genau überlegt werden, ob eine Bürgschaftsverpflichtung sinnvoll ist, da es um einen längerfristigen Rückzahlungszeitraum geht. Bei diesen Fragen stehen wir Ihnen in unseren Räumlichkeiten in Aschaffenburg für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Fragen rund um Vermögensverwaltung und Beratungshaftung

Wenn das Vermögen in die falschen Hände gelegt wird, kann schnell ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstehen. Bevor Sie ein Kreditinstitut oder Unternehmen mit der Verwaltung Ihres Geldes beauftragen, sollten Sie in jedem Fall alle Verträge von einem Anwalt rechtlich prüfen lassen. Wir sorgen dafür, dass Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen dabei im Mittelpunkt stehen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie vermuten, dass Ihr Anlageberater – egal ob freier Anlageberater oder Bankberater – Ihnen entscheidungsrelevante Informationen vorenthält oder Provisionen für ein Geschäft erhält, das im Kern nicht Ihren Wünschen und Anlagezielen entspricht.

Schnelle Hilfe in Krisensituationen: Ihre Anwälte für Bankrecht in Aschaffenburg

Wenn es zur Kündigung von Kredit- und Geschäftsverbindungen kommt, wenn das eigene Vermögen durch Anlagefalschberatung gefährdet ist oder die Bank mit Zwangsvollstreckung droht – in all diesen und noch vielen weiteren Fällen des Bankreichts ist Eile geboten. Wir stehen Ihnen hierbei in Aschaffenburg sofort zur Seite und unterstützen Sie. Wir schaffen für Sie Rechtssicherheit, beantworten Ihre Fragen und setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet durch. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe im Bankrecht oder Auskunft über bestimmte Gesetze wie das Kreditwesengesetz oder das Börsengesetz benötigen. Mit unserer langjährigen Expertise helfen wir Ihnen gerne weiter!

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